Die zweistufige Methode mit einer hälftigen Überschussbeteiligung würde zu einer Vermögensverschiebung vom Ehemann an die Ehefrau führen. Für die Ermittlung des den Unterhalt nach oben begrenzenden zuletzt gelebten Standards könne die der Trennungsvereinbarung zugrunde liegende Berechnungstabelle als Ausgangspunkt verwendet werden. Zu beachten sei indessen, dass diese Berechnung nicht den zuletzt gemeinsam, sondern den zu Beginn des Getrenntlebens von beiden Ehegatten jeweils alleine gelebten Standard wiedergebe. Die Berechnung enthalte mit anderen Worten trennungsbedingte Mehrkosten, die zu eliminieren seien.