(Ziffer 1 der Verfügung). 2. Frist- und formgerecht nach Zustellung der Begründung der Verfügung erhob die Ehefrau am 18. Juli 2016 Berufung. Sie beantragt, in Aufhebung der Verfügung den Ehemann zu verpflichten, ihr für die Zeit vom 1. April bis 8. Mai 2016 den einvernehmlich festgelegten monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 6‘000.00 und mit Wirkung ab 9. Mai 2016 für die Dauer des Scheidungsverfahrens monatlich vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge von CHF 7‘100.00 zu bezahlen. Weiter stellte sie im Sinne eines Prozessantrags ein Ausstandsgesuch.