Der Amtsgerichtsstatthalter verpflichtete hierauf den Ehemann mit gleichentags erlassener Verfügung, der Ehefrau für die Zeit vom 1. April bis 8. Mai 2016 den einvernehmlich festgelegten monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 6‘000.00 und mit Wirkung ab 9. Mai 2016 für die Dauer des Verfahrens CHF 4‘570.00 zu bezahlen (Ziffer 1 der Verfügung). 2. Frist- und formgerecht nach Zustellung der Begründung der Verfügung erhob die Ehefrau am 18. Juli 2016 Berufung.