Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 9. Mai 2016 stellte er den Antrag, er sei im Sinne von vorsorglichen Massnahmen für die Dauer des Verfahrens zu verpflichten, der Ehefrau mit Wirkung ab 1. April 2016 einen monatlich im Voraus zahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘800.00 zu bezahlen. Der Amtsgerichtsstatthalter verpflichtete hierauf den Ehemann mit gleichentags erlassener Verfügung, der Ehefrau für die Zeit vom 1. April bis 8. Mai 2016 den einvernehmlich festgelegten monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 6‘000.00 und mit Wirkung ab 9. Mai 2016 für die Dauer des Verfahrens CHF 4‘570.00 zu bezahlen