Mit Klage vom 21. März 2016 leitete der Ehemann beim Richteramt Solothurn-Lebern das Ehescheidungsverfahren ein. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 9. Mai 2016 stellte er den Antrag, er sei im Sinne von vorsorglichen Massnahmen für die Dauer des Verfahrens zu verpflichten, der Ehefrau mit Wirkung ab 1. April 2016 einen monatlich im Voraus zahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘800.00 zu bezahlen.