I. 1. Die Parteien leben seit 1. Januar 2013 getrennt. Im Rahmen einer aussergerichtlichen Trennungsvereinbarung verpflichtete sich der Ehemann, der Ehefrau mit Wirkung ab 1. Januar 2013 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 7‘100.00 zu bezahlen. Für die Details verwiesen die Parteien auf eine Berechnungstabelle. Der Ehemann akzeptierte dabei für die Dauer von zwei Jahren die Anrechnung eines Eigenverdienstes der Ehefrau von CHF 750.00 pro Monat. Mit Klage vom 21. März 2016 leitete der Ehemann beim Richteramt Solothurn-Lebern das Ehescheidungsverfahren ein.