4. Die Kosten der Berufungsverfahren von zusammen CHF 2‘000.00 haben A.___ und B.___ je zur Hälfte zu bezahlen. Der Anteil von B.___ wird mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 5. Die Parteikosten der beiden Berufungsverfahren werden wettgeschlagen. Rechtsmittel: Der Streitwert übersteigt CHF 30‘000.00. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.