Beim Ehemann fielen deshalb keine Telekommunikationskosten mehr an. Bei der Ermittlung des familienrechtlichen Bedarfs wird praxisgemäss für Anschlussgebühren Radio, TV und Telefon sowie Mobiliar- und Haftpflichtversicherung ein Pauschalbetrag – in der Regel CHF 100.00 – eingesetzt. Nicht abgedeckt werden mit diesem Betrag die Gebühren für die Telefongespräche selber. Auch wenn das Mobiltelefon des Ehemannes teilweise oder sogar vollständig durch seine Arbeitgeberin finanziert werden sollte, hat er immer noch den Anschluss für das Festnetz, Radio, TV sowie die besagten Versicherungsprämien zu berappen.