Angesichts seiner Lebenssituation verstehe er nicht, weshalb es ihm zumutbarer sein soll, auch noch die Wohnung zu verlassen. Erst letzte Woche habe seine Ehefrau wieder ausgesagt, dass wenn sie in der Wohnung bleiben dürfe, er dann in zwei Jahren wieder zurück einziehen könne, wenn sie dann in eine Stadt umziehe. Er frage sich, ob sich das Gericht nicht verschrieben habe, wenn es ihn verpflichte in der Ferienzeit innerhalb von acht Wochen eine neue, passende Wohnung zu suchen, finden und beziehen. Er habe die grössere Bindung zur Region als seine Frau. Zur Tochter der Ehefrau habe er ein normales Verhältnis. Er würde seine Ehefrau nie zu einem Wohnungsauszug zwingen.