_ auferlegt. Zufolge unentgeltlicher Rechtspflege trägt sie der Staat Solothurn; vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sobald A.___ zur Nachzahlung in der Lage ist (Art. 123 ZPO). 4. A.___ hat B.___, vertreten durch Rechtsanwältin Renate von Arx eine Parteientschädigung von CHF 1‘980.20 zu bezahlen. Zufolge unentgeltlicher Rechtspflege beider Parteien hat der Staat Rechtsanwältin Claudia Weible Imhof eine Entschädigung von CHF 2‘325.35 und Rechtsanwältin Renate von Arx eine Entschädigung von CHF 1‘980.20 zu bezahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sobald A.___ und/oder B.___