Im Budget sind keine Wohnkosten aufgeführt, da die Berufungsbeklagte gegenüber der Sozialhilfebehörde ausgesagt haben soll, dass D.___ für die Miete vollumfänglich aufkomme. In der Eingabe vom 6. Januar 2016 hat die Berufungsbeklagte erwähnt, da D.___ nicht mehr bereit sei, sie weiterhin zu unterstützen, habe sie sich beim Sozialamt angemeldet. An der Verhandlung vom 4. Februar 2016 hat die Anwältin der Berufungsbeklagten wiederholt, dass es richtig sei, dass die Ehefrau von ihrem Lebenspartner finanziell unterstützt worden sei, dieser sei nun aber nicht mehr bereit, diese Unterstützung weiterhin zu leisten. Aus diesem Grund habe sich die Ehefrau beim Sozialamt gemeldet.