__ (Bruder des Freundes der Ehefrau). Bei der Vorinstanz hat die Ehefrau am 6. Januar 2016 beantragt, C.___ könne bezeugen, dass D.___ nicht im Konkubinat mit ihr lebe. An der Verhandlung vom 4. Februar 2016 legte die Anwältin der Ehefrau dar, es sei richtig, dass die Ehefrau von ihrem Lebenspartner finanziell unterstützt worden sei, dieser sei nun aber nicht mehr bereit, diese Unterstützung weiterhin zu leisten. Die gesundheitliche Situation der Ehefrau sei für ihren Lebenspartner belastend. Er wohne daher nicht mit ihr in der gemieteten Wohnung, sondern bei seinen Eltern zu Hause. Sein Bruder könne das bezeugen.