3. Der Ehemann hat der Ehefrau für die Dauer des Verfahrens folgende monatlich vor-auszahlbare Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - 20. November 2015 bis 31. März 2016: CHF 2‘520.00 - 1. April 2016 bis 30. April 2016: CHF 2‘235.00 - Ab 1. Mai 2016: CHF 2‘120.00 4. Bereits geleistete Zahlungen können angerechnet werden. 5. Weitergehende Anträge werden abgewiesen. 6. Die Kostenliquidation erfolgt im Hauptverfahren. 2. Frist- und formgerecht erhob der Ehemann Berufung gegen die Verfügung mit den Anträgen, Ziffer 3 der Verfügung vom 4. Juli 2016 sei aufzuheben.