1. Den Parteien wird mit Wirkung ab Einleitung des Verfahrens die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und RA Claudia Weible Imhof, Laufen, als unentgeltliche Rechtsbeiständin des Ehemannes und RA Renate von Arx, Olten, als unentgeltliche Rechtsbeiständin der Ehefrau eingesetzt. 2. Es wird festgestellt, dass die Parteien berechtigt sind getrennt zu leben und dass sie seit dem 1. Oktober 2013 faktisch getrennt leben. 3. Der Ehemann hat der Ehefrau für die Dauer des Verfahrens folgende monatlich vor-auszahlbare Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - 20. November 2015 bis 31. März 2016: CHF 2‘520.00 - 1. April 2016 bis 30. April 2016: CHF 2‘235.00 -