Anlässlich der Verhandlung vom 4. Februar 2016 beantragte die Ehefrau, der Ehemann sei zu verpflichten, ihr rückwirkend ab 20. November 2015 und für die Dauer des Verfahrens einen Unterhaltsbeitrag von CHF 3‘045.00 zu bezahlen. Mit Eingabe vom 13. April 2016 beantragte die Ehefrau, der Unterhaltsbeitrag ab 27. Januar 2016 sei (von CHF 3‘045.00) auf CHF 3‘245.00 zu erhöhen.