| Urteil vom 16. November 2016 Es wirken mit: Präsident Frey Oberrichterin Jeger Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, vertreten durch Rechtsanwältin Claudia Weible Imhof, Berufungskläger gegen B.___, vertreten durch Rechtsanwältin Renate von Arx, Berufungsbeklagte betreffend vorsorgliche Massnahmen Ehescheidung zieht die Zivilkammer des Obergerichts in Erwägung: