Beim Zeitaufwand sind 20 Minuten abzuziehen, da die Position «Fertigstellung Schlichtungsgesuch und Korrespondenz an Klient» vom 2. Juni 2015 wohl versehentlich in der Honorarnote gelandet ist und nichts mit dem Berufungsverfahren zu tun hat. Somit ergibt dies einen Aufwand von 10.17 Stunden, was noch angemessen ist. Bei dem geltend gemachten Stundenansatz von CHF 250.00 ergibt dies einen Betrag in der Höhe von CHF 2‘541.70. Bei den geltend gemachten Auslagen sind CHF 171.00 für 171 Kopien verrechnet. Zuerst sind einmal 62 Kopien in Abzug zu bringen, die versehentlich in der Rubrik «Fertigstellung Schlichtungsgesuch und Korrespondenz an Klient» vom 2. Juni 2015 aufgeführt sind.