C.___, Leiter der Abteilung Mechanik, gab an, dass in den Rauchpausen nicht ausgestempelt werden müsse. Beim Berufungsbeklagten habe D.___ gesagt, er müsse ausstempeln, wenn er rauchen gehe, da er x Mal beim Rauchen ertappt worden sei (Einvernahme C.___ S. 15). D.___ gab an, der Berufungsbeklagte habe sich zusätzliche Rauchpausen bewilligt und dann auch ausgestempelt. Das sei gegenüber den Teilnehmern nicht tragbar. Weil, ihnen versucht man mit Disziplin zu zeigen, was man dürfe und was nicht und die eigenen Stifte würden machen, was sie wollen (Einvernahme D.___ S. 19).