«Die Gründe für diese Auflösung liegen primär darin, dass wir eine Fortsetzung der beruflichen Grundbildung wegen der fortgesetzten Absenzen Ihrerseits, die Ihnen bekannt sind und die wir belegen können, im weiteren wegen Ihrer anhaltenden Entfernung vom Arbeitsplatz, dem zu späten Erscheinen am Arbeitsplatz ohne weitere Begründung, Ihrer grundsätzlichen Einstellung zur Arbeit und zur Ausbildung als nicht mehr möglich und sinnvoll erachteten. Die Bedingungen für eine qualifizierte und fundierte Ausbildung waren seit längerem nicht mehr gegeben.»