Im Gegensatz zur Annahme der Vorinstanz hätten diese drei Gründe zusammen zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnis geführt. 2.3.2 Im Schreiben vom 25. Februar 2015 ist als Begründung der Auflösung des Lehrverhältnisses Folgendes festgehalten: «Die Gründe für diese Auflösung liegen primär darin, dass wir eine Fortsetzung der beruflichen Grundbildung wegen der fortgesetzten Absenzen Ihrerseits, die Ihnen bekannt sind und die wir belegen können, im weiteren wegen Ihrer anhaltenden Entfernung vom Arbeitsplatz, dem zu späten Erscheinen am Arbeitsplatz ohne weitere Begründung, Ihrer grundsätzlichen Einstellung zur Arbeit und zur Ausbildung als nicht mehr möglich und sinnvoll erachteten.