Diese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt. In der Parteibefragung beim Vorderrichter meinte der Ehemann auf die Frage, ob er die vereinbarten Raten bezahlt habe: «Nein, noch nicht» (Protokoll der Parteibefragung, S. 2, AS 25). 4. Die Berufung des Ehemannes ist in jeder Hinsicht unbegründet und muss abgewiesen werden. Die Kosten des Berufungsverfahrens von CHF 1‘000.00 gehen dem Ergebnis entsprechend zu seinen Lasten. Da die Berufung von vornherein aussichtslos war, muss auch sein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege abgewiesen werden (Art.