Diese Voraussetzung trifft für die von der Ehefrau eingegangene Schuld bei der Bank Z. AG zu: Der Ehemann selber bemerkte anlässlich der Parteibefragung beim Vorderrichter, bei diesem Kredit sei es darum gegangen, «einen bestehenden Kredit der Ehefrau abzulösen und anderseits für den Lebensunterhalt» (Protokoll der Parteibefragung, S. 2, AS 25). Die Berücksichtigung der entsprechenden Ratenzahlungen im Bedarf der Ehefrau entspricht damit der dargelegten Praxis. Im Gegensatz dazu bemerkte der Ehemann, der auf ihn lautende Kredit der Bank Y. AG sei für ein Auto verwendet worden.