Der Amtsgerichtsstatthalter erwog weiter, nach den Aussagen des Ehemannes sei der auf seinen Namen lautende Kredit der Bank Y. AG über CHF 25‘000.00 für den Kauf eines Autos verwendet worden. Der auf den Namen der Ehefrau lautende Kredit der Bank Z. AG über rund CHF 40‘000.00 sei einerseits zur Ablösung eines bestehenden Kredits der Ehefrau und anderseits für den Lebensunterhalt aufgenommen worden. Im Gegensatz zum Kredit des Ehemannes habe dieser somit zumindest teilweise den Interessen der gesamten Familie gedient. Es rechtfertige sich daher, auf Seiten der Ehefrau die monatliche Ratenzahlung an die Bank Z. AG von CHF 1‘113.00 zu berücksichtigen.