2. Frist- und formgerecht erhob der Ehemann Berufung gegen das Urteil. Er beantragt, in Aufhebung von Ziffer 5 ihn darauf zu behaften, für das Kind einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 350.00 zu bezahlen. In Aufhebung von Ziffer 6 sei weiter festzustellen, dass er derzeit nicht in der Lage sei, der Ehefrau einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zu bezahlen. Die Ehefrau schliesst in ihrer Berufungsantwort auf Abweisung der Berufung. 3. Über die Berufung kann gestützt auf Art. 316 Abs. 1 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) ohne Durchführung einer Verhandlung aufgrund der Akten entschieden werden.