Nach Wegfall des persönlichen Unterhaltsbeitrages, ist auch die Steuerbelastung mit CHF 930.00 zu hoch angesetzt. Nach entsprechenden Korrekturen an der von der Ehefrau eingereichten Steuerveranlagung 2014 resultiert eine Steuerbelastung von ca. CHF 500.00. Grundsätzlich sind die Steuern beim Existenzminimum nicht mehr zu berücksichtigen. Das massgebende Existenzminimum inklusive Steuern beläuft sich demnach auf rund CHF 4‘700.00.