Die Mietzinseinnahmen habe man offenbar nicht berücksichtigt. Bei der Ehefrau sei man von einem erzielbaren monatlichen Nettoeinkommen von CHF 2‘210.00 (40 %-Anstellung) sowie effektiv erzielten Mieteinnahmen von CHF 500.00 ausgegangen. Daraus habe ein Ehegattenaliment von CHF 1‘570.00 und zwei Kinderalimente von je CHF 1‘100.00 resultiert. Die zwischenzeitliche Einkommenssteigerung der Ehefrau mache erheblich mehr als der damals berechnete Unterhaltsbeitrag aus. Es sei damit davon auszugehen, dass die Ehefrau in der Lage sei, den standesgemässen Unterhalt selber zu finanzieren.