Das vom Berufungsbeklagten gerechnete Gesamteinkommen per 2013 von CHF 11‘110.00 sei grundsätzlich korrekt. Dazuzurechnen sei aber hier noch ein Beitrag des Sohnes, der damals bereits im 2. Lehrjahr gestanden habe, von CHF 285.00. Ziehe man vom Gesamteinkommen von CHF 11‘395.00 das vom Berufungsbeklagten aufgeführte damalige Existenzminimum von CHF 6‘980.00 ab, so ergebe dies einen Überschuss von total CHF 4‘415.00 bzw. pro erwachsene Person CHF 1‘471.65 (1/3 des Überschusses) und pro Kind CHF 735.85 (1/6 des Überschusses). Ihr aktuelles Existenzminimum mit der Tochter betrage inkl. Steuern CHF 5‘666.00.