Deshalb hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Kündigung wegen umfassender Sanierungsarbeiten gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst, wenn es unmöglich ist, den Umfang der geplanten Arbeiten festzustellen und zu bestimmen, ob eine Räumung der Liegenschaft durch den Mieter notwendig ist (Urteile des BGer 4A_425/2009 vom 11. November 2009 E. 3.2.2; 4A_518/2010 vom 16. Dezember 2010 E. 2.4.2). Wenn es an genügend klaren Informationen fehlt, ist der Mieter nicht in der Lage, sich ein Bild von den Absichten des Vermieters zu machen, die seine Gegenwart während den geplanten Arbeiten verursachen würden.