Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten. 2.3 Mit Klageantwort vom 19. Juni 2015 liess der Beklagte auf Klageabweisung schliessen, u.K.u.E.F. 3. Am 3. Dezember 2015 fand vor der Amtsgerichtspräsidentin von Olten-Gösgen eine Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung statt. Die Parteien bestätigten die bereits schriftlich gestellten Rechtsbegehren. Gleichentags erliess die Amtsgerichtspräsidentin folgendes im Dispositiv eröffnete Urteil: 1. Die Kündigung des Mietverhältnisses für das Mietobjekt Ladenlokal «Büro/Gewerbe EG Mitte», [Strasse], [Ort], vom 13. August 2014 per 28. Februar 2015 wird aufgehoben.