Der Wortlaut der im Kaufvertrag unter dem Titel «Kaufpreisverrechnung» enthaltenen Regelung gibt nicht viel her. Die Vertragsparteien halten bloss fest, dass ein Betrag von CHF 70‘000.00 mit dem Kaufpreis in Verrechnung gebracht werden soll, und zwar gemäss einer separat abzuschliessenden Vereinbarung. Die separat abzuschliessende Vereinbarung wird im Text kursiv hervorgehoben. Offenbar wollten die Parteien die Details dieser Verrechnung nicht im Rahmen des Kaufvertrages, sondern im Rahmen einer zusätzlichen Vereinbarung regeln. Eine solche zusätzliche Vereinbarung haben die Parteien jedoch unbestrittenermassen nicht getroffen.