Die von der B.___ AG im Hinblick auf die Versteigerung angemeldete Forderung von CHF 70‘000.00 zuzüglich Zins konnte durch den Steigerungserlös nur teilweise befriedigt werden. Im Umfang von CHF 51‘806.25 wurde der B.___ AG ein Pfandausfallschein ausgestellt. 2.1 Mit Zahlungsbefehl Nr. 387126 vom 18. August 2014 des Betreibungsamtes Olten-Gösgen leitete die B.___ AG gegen A.___ gestützt auf den Pfandausfallschein die Betreibung über den Betrag von CHF 51‘806.25, zuzüglich Verzugsschaden / Inkassogebühren von CHF 2‘795.00 und Adress- und Bonitätskosten von CHF 18.00 ein. Nachdem A.___ keinen Rechtsvorschlag erhoben hatte, folgten das Fortsetzungsbegehren und am 19. März 2015 die Pfändung.