I. 1.1 A.___ erwarb mit Kaufvertrag vom 7. September 2005 zusammen mit seinem Bruder als Miteigentümer zu je 1/2 von der B.___ AG eine Stockwerkeigentumseinheit in [...]. Die Vertragsparteien vereinbarten, den Kaufpreis von CHF 364‘000.00 im Umfang von CHF 294‘000.00 auf das Bankkonto der Verkäuferin zu überweisen. Zum verbleibenden Betrag von CHF 70‘000.00 trafen sie unter dem Titel «Kaufpreisverrechnung» folgende Regelung: Zwischen den Vertragsparteien wird ein Betrag von CHF 70‘000.00 gemäss einer separat abzuschliessenden Vereinbarung zwischen der B.___ AG und der C.__