durch Mehrheitsbeschluss gültig beschlossenen Abklärung durch einen einzelnen «Gesellschafter» untergraben und ausgehöhlt werde. Ein Interesse am Minderheitenschutz sei daher in diesem Fall von vornherein zu verneinen. Dies gelte umso mehr, als der Weg, den der C.___ gegangen sei, auf dem C.___-Reglement beruhe und demnach alle C.___-Mitglieder binde. Mittels Mehrheitsbeschluss sei entschieden worden, die Prüfung im Sinne von Art. 7 des Reglements, im Sinne einer Revision und nicht mittels einer Klage durchzuführen.