Dieses legitime und nach Treu und Glauben durch den C.___ eingeleitete (aussergerichtliche) Aufklärungsverfahren torpediere der Berufungsbeklagte nun mit seinem Vormarsch auf dem Gerichtsweg, indem er parallel sämtliche Ansprüche, die bereits im Rahmen dieses aussergerichtlichen Verfahrens einer eingehenden Prüfung unterzogen worden seien, auch noch im Rahmen des vorliegenden Gerichtsverfahrens und gegen den Willen des C.___ geltend mache. Es könne nicht sein, dass einer laufenden, ernsthaften durch den C.___ durch Mehrheitsbeschluss gültig beschlossenen Abklärung durch einen einzelnen «Gesellschafter» untergraben und ausgehöhlt werde.