und die Abwicklung der Finanzierung der in Art. 4 des GAV [...] rudimentär aufgelisteten Verwendungszwecke der Solidaritätsbeiträge. Der C.___ regelt nicht nur das Inkasso des Solidaritätsbeitrages sondern auch die Art und Weise der Verteilung dieser Beiträge unter den Gewerkschaftern sowie die zusätzlichen Zuwendungen an die Vertragsparteien. Im Übrigen lässt sich mit der Behauptung, der C.___ verwalte lediglich Vermögenswerte und sei deshalb bloss eine GAV-Gemeinschaft, nicht der Schluss ziehen, dass die actio pro socio nicht möglich wäre, zumal Art.