inkl. deren Überprüfung durch eine Treuhandgesellschaft, die Weiterleitung von rechtmässig bezogenen Rückerstattungen und Zuwendungen an seine Mitglieder sowie die Rückerstattung von zu viel bezogenen Rückerstattungen und Zuwendungen an die einfache Gesellschaft C.___. Bezüglich der Weiterleitung der rechtmässig bezogenen Rückerstattungen und Zuwendungen an die Mitglieder des Beklagten führe der Kläger aus, diese dürften nicht mit Verbandsbeiträgen verrechnet werden, sondern müssten effektiv an die Mitglieder weitergeleitet werden.