a bis c OR. In Übereinstimmung mit den klägerischen Ausführungen sei damit vom Vorliegen einer einfachen Gesellschaft zwischen der D.___, A.___, E.___, F.___, G.___ und der B.___ auszugehen. b. Der Kläger verlange vom Beklagten gemäss Klageschrift vom 14. November 2014 die Offenlegung verschiedener Informationen zu Handen der einfachen Gesellschaft C.___ inkl. deren Überprüfung durch eine Treuhandgesellschaft, die Weiterleitung von rechtmässig bezogenen Rückerstattungen und Zuwendungen an seine Mitglieder sowie die Rückerstattung von zu viel bezogenen Rückerstattungen und Zuwendungen an die einfache Gesellschaft C.__