Bisher sei es nicht gelungen, die diversen Fragen zu klären. Die Fondsleitung habe es in der Vergangenheit unterlassen, die Angaben des Berufungsklägers kritisch zu prüfen. Durch die Klage sollten zunächst in einem ersten Schritt die schon lange fehlenden Informationen beschafft werden, welche Klarheit geben würden, ob die aufgezählten Verdachtsmomente zutreffen. Die Beschaffung dieser Informationen solle dadurch erfolgen, dass der Berufungskläger gerichtlich aufgefordert werde, die nötigen Angaben zu machen und Unterlagen offenzulegen.