__ (im Folgenden: Berufungskläger) Berufung gegen den Zwischenentscheid vom 10. Februar 2016 mit dem Antrag, auf Aufhebung desselben und vollumfängliche Abweisung der Klage soweit darauf einzutreten sei. Eventuell sei die Angelegenheit zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. [Der] B.___ (im Folgenden: Berufungsbeklagter) schliesst auf Abweisung der Berufung und Feststellung, dass der Berufungsbeklagte im Rahmen einer actio pro socio als Prozessstandschafter zur Prozessführung befugt sei. 3. Der Berufungskläger beantragt eine Parteibefragung [...].