Mit Klageantwort vom 28. Mai 2015 beantragte der A.___ die vollumfängliche Abweisung der Klage, soweit darauf eingetreten werden könne. Im Weitern sei [der] B.___ anzuweisen, die Löschung der Betreibung Nr. [...] unverzüglich zu veranlassen. In prozessualer Hinsicht wurde der Antrag auf Beschränkung des Verfahrens auf die Frage der Zulässigkeit der actio pro socio bestätigt. 1.5 Mit Verfügung vom 16. Juli 2015 beschränkte die Amtsgerichtspräsidentin das Verfahren auf die Frage der Zulässigkeit des Vorgehens des Klägers im Rahmen einer actio pro socio. 1.6 Am 21. Oktober 2015 reichte [der] B._