AG reichte am 5. Oktober 2015 Klage ein gegen A.___. In der Hauptsache beantragt sie, den Beklagten zu verurteilen, ihr infolge Verletzung der nachvertraglichen Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung eine Konventionalstrafe von CHF 50‘000.00 und infolge Verletzung des nachvertraglichen Konkurrenzverbotes eine Konventionalstrafe von CHF 14‘278.30 zu bezahlen. Der Beklagte stellt in seiner Klageantwort das Rechtsbegehren, die Klage abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.