Ziffer 6 des Urteils ist nicht angefochten worden, muss aber folgerichtig ebenfalls aufgehoben werden. Wie vorstehend ausgeführt, müssen zur korrekten Ermittlung des Unterhaltsbeitrages weitere Überlegungen angestellt werden, mit denen sich die Vorinstanz noch nicht befasst hat. Die Sache ist daher zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 6. Die Höhe des Unterhaltsbeitrages wird Auswirkungen auf die Dauer der Unterhaltsbeitragspflicht haben, so dass auch der diesbezügliche Entscheid neu zu treffen sein wird. 7. Bei diesem Ausgang sind die Kosten des Verfahrens in der Höhe von total CHF 2‘000.00 den Parteien je hälftig aufzuerlegen.