½ Überschussanteil | CHF 1‘230.00 | | Total | CHF 5‘465.00 | | Abzüglich Eigenverdienst | CHF 3‘000.00 | | Unterhalt | CHF 2‘465.00 | Der von ihm vorinstanzlich geltend gemachte Unterhaltsbeitrag von anfänglich CHF 2‘157.00 sei deshalb in keiner Weise zu hoch angesetzt. 3.1 Ist es einem Ehegatten nicht zuzumuten, für den ihm gebührenden Unterhalt unter Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge selbst aufzukommen, so hat ihm der andere Ehegatte einen angemessenen Beitrag zu leisten (Art. 125 Abs. 1 ZGB).