Da aufgrund der errechneten Zahlen das aktuelle Gesamteinkommen von CHF 9‘939.00 nicht ausreiche, um beiden Parteien die gleiche Lebenshaltung wie während der Ehe zu ermöglichen, habe alternativ eine Existenzminimumberechnung mit hälftiger Überschussverteilung durchgeführt werden müssen, wobei bei ihm im Existenzminimum ein Vorsorgeunterhalt zu kalkulieren gewesen sei, damit er auf seinem Anspruch auch entsprechende Vorsorgegelder äufnen könne. Er habe deshalb vom Gesamteinkommen von CHF 9‘939.00 beide Existenzminima (CHF 2‘990.00 plus CHF 684.00 Vorsorgeunterhalt bei ihm = total CHF 3‘674.00;