Mit dem nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung aufgerechneten Vorsorgeunterhalt von CHF 1‘000.00 komme er auf einen gebührenden Bedarf inklusive Vorsorgeunterhalt von CHF 6‘762.00. Da aufgrund der errechneten Zahlen das aktuelle Gesamteinkommen von CHF 9‘939.00 nicht ausreiche, um beiden Parteien die gleiche Lebenshaltung wie während der Ehe zu ermöglichen, habe alternativ eine Existenzminimumberechnung mit hälftiger Überschussverteilung durchgeführt werden müssen, wobei bei ihm im Existenzminimum ein Vorsorgeunterhalt zu kalkulieren gewesen sei, damit er auf seinem Anspruch auch entsprechende Vorsorgegelder äufnen könne.