2016. Er stellt den Antrag, die Ehefrau sei zu verpflichten, ihm folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis 31. Dezember 2016 CHF 2‘157.00, ab 1. Januar bis 31. Dezember 2017 CHF 1‘800.00, ab 1. Januar bis 31. Dezember 2018 CHF 1‘500.00 und ab 1. Januar bis 31. Dezember 2019 CHF 600.00. Eventualiter nach richterlichem Ermessen. Mit der Berufungsantwort reichte die Ehefrau gleichzeitig Anschlussberufung ein. Sie stellt den Antrag, die Berufung sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei und sie sei nicht zu verpflichten, dem Ehemann ab Rechtskraft des Scheidungsurteils nachehelichen Unterhalt zu bezahlen.