Am 25. November 2015 stellte die Ehefrau den Antrag, der Unterhaltsbeitrag an den Ehemann sei aufzuheben, ev. zu reduzieren. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2015 wies die Amtsgerichtsstatthalterin diesen Antrag ab. Am 5. April 2016 fand die Hauptverhandlung statt. Anschliessend fällte die Amtsgerichtsstatthalterin das Ehescheidungsurteil. In unterhaltsrechtlicher Hinsicht wurde die Ehefrau verpflichtet, dem Ehemann ab Rechtskraft des Ehescheidungsurteils bis am 31. Dezember 2017 einen monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag im Sinne von Art. 125 ZGB von CHF 1‘200.00 zu bezahlen (Ziffer 2).