I. 1. Die Parteien führten vor Richteramt Thal-Gäu ein Ehescheidungsverfahren. Sie hatten am 3. September 2014 ein gemeinsames Scheidungsbegehren eingereicht. Die beiden gemeinsamen Kinder sind bereits volljährig. Am 20. Januar 2015 fand vor der Amtsgerichtsstatthalterin eine Verhandlung statt. Mit Verfügung vom 20. Januar 2015 wurde die Ehefrau verpflichtet, dem Ehemann ab Auszug aus der ehelichen Liegenschaft einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘477.00 zu bezahlen. Die eheliche Liegenschaft in [...] wurde der Ehefrau zur alleinigen Benützung zugewiesen. Am 25. November 2015 stellte die Ehefrau den Antrag, der Unterhaltsbeitrag an den Ehemann sei aufzuheben, ev. zu reduzieren.