85a SchKG hin. 6. Mit Verfügung vom 30. Mai 2016 wurde den Parteien mitgeteilt, das begründete Urteil des Bundesgerichts werde zur Kenntnis genommen. Unaufgefordert reichte der Vertreter von B.___ hierauf eine Stellungnahme ein. A.___ nahm ihrerseits dazu mit einer ebenfalls unaufgefordert eingelangten Eingabe Stellung. Die Neubeurteilung kann ohne Durchführung einer Verhandlung aufgrund der Akten erfolgen. Für die Parteistandpunkte und die Erwägungen des Amtsgerichts im angefochtenen Urteil wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, ist nachstehend darauf einzugehen.