Der von ihm geleistete Kostenvorschuss wird damit verrechnet. 4. B.___ hat A.___, vertreten durch die unentgeltliche Rechtsbeiständin Rechtsanwältin Alexandra Imhof, für das Verfahren vor Amtsgericht eine Parteientschädigung von total CHF 8‘348.00 zu bezahlen. Für einen Betrag von CHF 6‘649.70 besteht während zweier Jahre eine Ausfallhaftung des Staates. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch des unentgeltlichen Rechtsbeistands im Umfang von CHF 1‘698.30 (Differenz zu vollem Honorar), sobald A.___ zur Nachzahlung in der Lage ist (Art. 123 ZPO).